Einzug

Kaution

Wann ist die Kaution fällig?

Falls eine Kaution im Mietvertrag vereinbart ist, muss diese rechtzeitig vor Schlüsselübergabe beim Vermieter eingegangen sein.

Wann wird die Kaution zurück bezahlt?

3-6 Monate nach Mietende

Miete

Wann ist die Miete fällig?

Dies ist im Mietvertrag geregelt. Im Normalfall muss die erste Mietzahlung vor der Übergabe erfolgt sein. Die folgenden monatlichen Mietzahlungen sind im Voraus zum 3. Werktag fällig. Die Miete muss vom Mieter überwiesen werden, sie wird nicht automatisch eingezogen.

Wohnungsübergabe / Wohnungsabnahme

Wo findet die Schlüsselübergabe statt?

In der Regel im Objekt selbst.

Muss ich etwas mitbringen?

Nein – lediglich die Miete und falls vorhanden die Kaution müssen überwiesen sein

Was passiert bei der Schlüsselübergabe?

In der Regel werden die Zählerstände abgelesen und die Schlüssel übergeben. Zudem wird der aktuelle Ist-Zustand (eventuelle Mängel, Gebrauchsspuren, etc.) aufgenommen. Dies alles wird in einem Protokoll festgehalten.

Muss ich Strom selber an- und abmelden?

Nein Strom läuft in die Nebenkostenvorauszahlung mit rein und wird von uns beim Mieterwechsel umgemeldet. (bis auf Ausnahmen, die im Wohnungsangebot beschrieben sind)

Muss ich mich selbst ums Internet kümmern?

Bei campo I, IV, V und campo VI urban gibt es für jedes Apartment einen bereits registrierten eigenen Internetanschluss. Bei campo II und III erfolgt die Auswahl des Internet-Anbieters durch den Mieter.

Wohnen

Müll

Wie wird der Müll getrennt?
  • Papier in die grüne Tonne
  • Restmüll in die schwarze Tonne
  • Plastik in den gelben Sack (kostenlos erhältlich im Supermarkt und Rathaus)

Allgemein

Was tun, wenn das Wasser in der Dusche oder Waschbecken nicht mehr richtig abläuft?

Den Abfluss öffnen (den silbernen Verschluss dafür entfernen) und den Schmutz / die Haare entfernen / herausziehen.

Darf ich Rohreiniger verwenden?

Wenn das Reinigen des Abflusses nicht genügend Erfolg zeigt dann darf ein Rohrreiniger verwendet werden, allerdings nur Gel (kein Granulat) verwenden.

Darf ich die Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung der Wohnung ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Zudem müssen die Kontaktdaten des Untermieters sowie die Untervermietungsdauer mitgeteilt werden.

Ausgesperrt oder Schlüssel verloren - was tun?

Alle vorhandenen Wohnungsschlüssel hat der Mieter bei Einzug ausgehändigt bekommen. Beim Aussperren hilft nur der Schlüsseldienst. Der Verlust eines Schlüssels muss dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels wird der Schließzylinder an der Wohnung auf Kosten des Mieters ausgetauscht.

Auszug

Wie muss ich die Wohnung zurückgeben?
  • Die Wohnung muss leer, sauber und ordentlich zurückgegeben werden.
  • Eventuelle Löcher in der Wand müssen fachmännisch verschlossen werden
  • Eventuell farbig hergestellte Wände müssen vor Auszug wieder weiß hergestellt werden.
  • Alle Zählerstände werden an die Hausverwaltung für die Nebenkostenabrechnung übermittelt (bei Warmvermietungen entfällt dieser Schritt).

Technische Fragen:

Fragen zur Mietabrechnung